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Betriebsferien vom 20.12. bis 06.01.


Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Betrieb vom 20. Dezember bis einschließlich 6. Januar geschlossen ist. Auch unsere Lieferanten befinden sich in diesem Zeitraum in den Betriebsferien, weshalb es bei einzelnen Produkten zu Verzögerungen kommen kann.


Bestellungen, die während der Betriebsferien eingehen, werden ab dem 7. Januar so schnell wie möglich bearbeitet und versendet.


Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bestellplanung und bestellen Sie rechtzeitig, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Weihnachtszeit!

 

Was bedeutet Maßhaltigkeit?

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Maßhaltig, begrenzt maßhaltig und nicht maßhaltig

Die Auswahl der richtigen Holzbeschichtung richtet sich nach der Maßhaltigkeit der Holzbauteile. Diese definiert, wie stark ein Holzbauteil seine Maße durch Quellen und Schwinden verändert bzw. verändern darf (das Maß halten muß).

Unterschieden werden nicht maßhaltige, begrenzt maßhaltige und maßhaltige Holzbauteile, die jeweils darauf ausgerichtete Beschichtungsaufbauten erfordern.

Maßhaltig sind Holzbauteile, bei denen Maßänderungen nur in sehr geringem Umfang zugelassen sind. Fenster, Außentüren, und maßhaltig verzapfte und verklebte (verleimte) Fenster- und Türläden.
 

Begrenzt maßhaltig sind Holzbauteile mit zugelassenen Maßänderungen in begrenztem Umfang. Das gilt zum Beispiel für Verbretterungen mit Nut und Feder, Gartenmöbel, Fachwerk, Dachuntersichten und Dachgesimse sowie Außentore, Fenster- und Türläden, soweit diese nicht bereits als maßhaltig anzusehen sind.
 

Nicht maßhaltig sind Bauteile, deren Volumenänderungen nicht begrenzt sind, also zum Beispiel mit offener Fuge montierte Außenbekleidungen aus Brettern, offene Stülpschalungen auf Lattenrost, überlappende Verbretterungen, Schindeln, Palisaden, Holzroste oder Zäune. 

 

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